Einheitsschule

Einheitsschule
Ein|heits|schu|le 〈f. 19; früherSchule mit einheitlichem Aufbau von der Grundschule (gelegentlich auch Kindergarten) an über Mittel-, Berufsschulen usw. bis zur Hochschule

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Ein|heits|schu|le, die (auch abwertend):
Schulsystem, das für alle Kinder einen einzigen (in sich verschieden gegliederten) Schultyp vorsieht; Gesamtschule.

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Einheitsschule,
 
einheitliches Schulsystem für alle Kinder ohne Unterschied des Geschlechts und des Standes, bei radikalen Vertretern auch der Begabung, in das alle gewachsenen Schulformen einbezogen werden sollen. Als Forderung findet sich die Einheitsschule zunächst bei J. A. Comenius, dann in den Nationalerziehungsplänen des 18. Jahrhunderts (A. M. de Condorcet) und bei den preußischen Reformern (W. von Humboldt, J. W. Süvern) als Einheitsschule vom Kindergarten bis zur Hochschule. Neue Impulse erhielt die Idee 1848; damals machte sich der Allgemeine Deutsche Lehrerverein zum Anwalt eines einheitlichen Schulsystems unter Ausschaltung konfessioneller Trennungen mit einem einheitlichen, auf der Universität ausgebildeten Lehrerstand. Der 1885 gegründete Deutsche Einheitsschulverein bemühte sich um eine einheitliche Gestaltung der bis dahin stark differierenden Unterklassen der höheren Schule; in Altona (1878) und Frankfurt am Main (1892) wurden solche Schulmodelle entwickelt (Reformanstalten). Eine »elastische Einheitsschule« forderte nach 1919 der Bund entschiedener Schulreformer unter P. Oestreich. Nach 1919 wurde in Deutschland aufgrund von Artikel 146 der Weimarer Verfassung allgemein die vier Schuljahre umfassende Grundschule als Eingangsstufe für das gesamte Schulwesen verwirklicht. Nach 1945 wurden die Schulbestimmungen der Weimarer Verfassung im GG bekräftigt und zahlreiche Pläne zu einer abgestuften Einheitsschule vorgelegt.
 
Der Rahmenplan von 1959 war gegen eine Erweiterung der Grundschule (eine sechsjährige Grundschulzeit wurde in Berlin [West] eingeführt), nach dem 4. beziehungsweise 5. Schuljahr sollte dann die Wahl der Schulart (Gymnasium, Realschule oder Hauptschule) endgültig getroffen werden. Meist wurde jedoch die schulartbezogene Orientierungsstufe eingerichtet, nur in Hessen eine unabhängige Schulstufe, die Förderstufe. Als Modell- oder auch Regelschule wurde jedoch das Konzept der Gesamtschule entwickelt, gedacht als ein differenziertes Schulsystem mit höchstmöglicher Durchlässigkeit der Bildungswege.
 
In der DDR wurde das Prinzip der Einheitsschule bejaht, jedoch war bereits die zehnklassige allgemein bildende polytechnische Oberschule (Abkürzung POS) in sich stark differenziert und neben ihr bestanden außerdem elitäre Spezialschulen oder -klassen. Der Zugang zur erweiterten Oberschule (Abkürzung EOS) wurde entsprechend den »volkswirtschaftlichen Bedürfnissen« eingeschränkt.
 
 
H. Sienknecht: Der Einheitsschulgedanke (1968).

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Ein|heits|schu|le, die: Schulsystem, das für alle Kinder einen einzigen (in sich verschieden gegliederten) Schultyp vorsieht.

Universal-Lexikon. 2012.

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